Der Kirchenvorstand
Die evangelische Kirchengemeinde ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die nach einem Haushaltsplan wirtschaftet. Er leitet die Kirchengemeinde, führt ihr Personal und verwaltet ihr Vermögen. Der Kirchenvorstand setzt sich aus gewählten und berufenen Mitgliedern zusammen, die teils ehrenamtlich, teils hauptamtlich für die Kirchengemeinde tätig sind. Zwei Pastoren sind ebenfalls im Kirchenvorstand vertreten.
Der Kirchenvorstand wurde am 1. Advent 2008 für die Dauer von 6 Jahren gewählt.
Grundlegend für die Wahl und die Arbeit des Kirchenvorstandes sind die Artikel 14 bis 17 der Nordelbischen Verfassung. Lesen Sie hier mehr über die Aufgaben des Kirchenvorstandes.
