Die evangelische Kirchengemeinde ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die nach einem Haushaltsplan wirtschaftet. Der Kirchengemeinderat (KGR) leitet die Kirchengemeinde, führt ihr Personal und verwaltet ihr Vermögen. Er setzt sich aus gewählten und berufenen Mitgliedern zusammen, die teils ehrenamtlich, teils hauptamtlich für die Kirchengemeinde tätig sind. Unsere beiden Pastor*innen sind ebenfalls im KGR vertreten.